Unsere Real Estate School
Unser Garant für höchste Qualität: Aus- und Weiterbildung an der unternehmenseigenen Real Estate School
DAHLER & COMPANY steht für höchste Qualitätsstandards und Professionalität. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, jedem Kunden eine erstklassige Beratung zu bieten. Um dies sicherzustellen, werden alle Mitarbeiter an der unternehmenseigenen Real Estate School geschult. Ganz im Zeichen der Digitalisierung wird mit einem „Blended Learning“-Konzept, d. h. durch die Kombination von Online-Sitzungen und Präsenzveranstaltungen, Immobilienfachwissen und unternehmensspezifisches Wissen vermittelt, vertieft und dessen Anwendung trainiert, um ein standortübergreifendes, einheitliches Kompetenz- und Qualitätsniveau bei Lizenzpartnern und Mitarbeitern zu gewährleisten.
Dies erfolgt in einem Zwei-Phasen-System: In den einwöchigen Basis-Kursen werden alle relevanten Grundkenntnisse rund um Grundbuch, Kaufvertrag, Interessenten- und Eigentümerbetreuung, Auftragsakquisition, Maklerrecht sowie die Marke, das Marketing und das Franchisesystem von DAHLER & COMPANY thematisiert. Anschließend besteht in den Professional-Schulungen die Möglichkeit, tiefergehende Qualifikationen sowohl im Immobilien-, Miet-, Wettbewerbs- und Steuerrecht, im Vertrieb und der Akquisition als auch in der Architektur- und Baustilkunde oder in der Immobilienbewertung zu erlangen. Kommunikations- und Verkaufstraining runden diese zweite Phase ab. Darüber hinaus können die Teilnehmer mit den Plus-Kursen ihre Kompetenzen in den Bereichen Softskills und Software ergänzen. Die Inhalte werden von erfahrenen DAHLER & COMPANY-Mitarbeitern und externen Spezialisten wie Architekten und Kommunikationsprofis nahe gebracht.
Mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern werden wir nicht nur unserem eigenen Anspruch gerecht, jedem Kunden eine erstklassige Beratung zu bieten. Gleichzeitig erfüllen fast alle an unserer Real Estate School angebotenen Kurse die Anforderungen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht, die für Immobilienmakler seit August 2018 laut Makler- und Bauträgerverordnung gilt.