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Welche Möglichkeiten der Kautionshinterlegung gibt es?

Welche Moeglichkeiten Der Kautionshinterlegung Gibt Es

Wer eine Immobilie anmietet, muss eine sogenannte Mietkaution als finanzielle Absicherung gegen Schäden für den Vermieter hinterlegen. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, eine Mietkaution zu deponieren. Doch wie funktionieren diese genau und welche ist für Sie die passende?

Was ist eine Mietkaution und warum ist sie beim Mieten einer Immobilie zu entrichten?

Die Kautionszahlung bei der Miete eines Mietobjekts, möbliert oder unmöbeliert, ist ein fester Betrag, den der Mieter dem Vermieter zu Vertragsbeginn zu übergeben hat. Sie dient als Sicherheit für Vermieter oder Verwalter im Falle einer Beschädigung der Wohnung, des Inventars oder ausbleibender Mietzahlungen durch den Mieter. § 551 BGB sieht das so vor.

Das sind üblicherweise in Deutschland 3 Nettokaltmieten. Zahlen Sie laut Mietvertrag zum Beispiel 800 Euro monatliche Kaltmiete, würde Ihre Mietkaution im Regelfall 2400 Euro betragen. Eine Absicherung von 3 Nettokaltmieten ist die gesetzlich zugelassene maximale Höhe der Mietkaution.

In Spanien verlangen Mieter meist 1-2 Monatsmieten als Kautionshinterlegung. Zudem trägt in Spanien – wie auch bis vor wenigen Jahren noch in Deutschland – der Mieter die Kosten für die Makleragentur. Fragen Sie die Höhe der Maklerprovision und die Zahlungsfrist frühzeitig ab.

Die Mietkaution wird für die Dauer des Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt und im Anschluss wieder ausgezahlt, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen wurde.

Die Barkaution als Kautionshinterlegung

Am gängigsten ist hierbei die Barkaution, bei der der Mieter die vereinbarte Mietkaution auf das Konto des Vermieters überweist oder ihm den Betrag bar gibt. Dies muss entweder im Mietvertrag oder mit einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien dokumentiert werden.

Dabei ist zu beachten, dass jeder Mieter das Recht besitzt, die Kaution in drei gleich hohen Monatsraten zu begleichen. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, unabhängig davon, was im Mietvertrag festgehalten wurde.

Wichtig ist zudem, dass die Höhe der Kaution vom Zeitpunkt der Kautionsabrede abhängig ist. Das bedeutet, dass die Kautionsleistung von jeglichen Mieterhöhungen unberührt bleibt. Der hinterlegte Betrag ist vom Vermieter bei einem Kreditinstitut mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum üblichen Zinssatz zu hinterlegen. Alle Erträge stehen dem Mieter zu. Neben der Barkaution sind jedoch auch einige weitere Alternativen möglich.

Arten der Bürgschaft – Sicherheit für den Vermieter

Eine dieser Alternativen stellt die Bankbürgschaft dar. Bei dieser verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Vermieter, für den Kautionsbetrag aufzukommen. Ein klarer Vorteil hierbei ist, dass der Mieter nicht für die Kaution aufkommen muss und sich somit finanziell nicht übernimmt.

Dennoch ist diese Art der Kaution nicht kostenfrei. Der Mieter muss für eine Bearbeitungsgebühr aufkommen, die in der Regel zwischen 1,5% und 3,5% pro Jahr beträgt. Des Weiteren ist eine einwandfreie Bonität Voraussetzung für eine Bankbürgschaft. Vermieter müssen diese Form der Kautionshinterlegung jedoch nicht akzeptieren.

Neben der Bankbürgschaft ist auch eine gewöhnliche Bürgschaft von einer Privatperson möglich. Dies ist meist der Fall bei Personen, die noch über kein eigenes Einkommen verfügen, wie beispielsweise Studenten. Hier treten häufig die Eltern als Bürgen ein und verpflichten sich, für die vereinbarte Kautionssumme einzustehen.

Verpfändung eines Sparbuches als Mietkaution

Auch eine Verpfändung eines Sparbuches ist möglich, um eine Kaution zu hinterlegen. Hierbei zahlt der Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag auf ein Sparbuch ein, das auf seinen Namen angelegt ist. Das Sparbuch samt Verpfändungserklärung wird anschließend an den Vermieter überreicht.

Festzuhalten ist allerdings, dass der Vermieter nicht ohne Grund auf das Geld zugreifen darf - auch nicht, um Zahlungsrückstände des Mieters auszugleichen. Nach dem Auszug aus der Wohnung ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution unverzüglich zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Der Vermieter gibt das Sparbuch durch eine Erklärung an die jeweilige Bank oder Sparkasse wieder frei und der Mieter kann über sein hinterlegtes Geld verfügen.

Auch bei dieser Form der Kautionshinterlegung ist nur eine Höhe von drei Monatskaltmieten zulässig. Wer aufgrund von Unwissenheit mehr zahlt, hat jederzeit das Recht, die bereits geleistete Kaution teilweise zurückzuverlangen.

Wie wählen Sie die passende Kautionshinterlegungsart für sich aus?

Um die passende Art der Kautionshinterlegung für sich auszuwählen, können Sie sich folgende Fragen als Richtlinie selbst beantworten:

  1. Wie ist meine eigene finanzielle Lage aktuell? Kann ich eine Direktzahlung/Barkaution tragen und längere Zeit auf diesen Geldbetrag verzichten?
  2. Habe ich eine Vertrauensperson in meinem Umfeld, die für mich bürgen könnte?  Kann sie das finanzielle Risiko tragen oder möchte ich lieber unabhängig von Dritten in Mietsachen bleiben?
  3. Wie sind meine bisherigen Erfahrungen mit Vermietern und der Mietkaution? Oder die meiner Bekannten?
  4. Welche Option sieht mein Vermieter vor?

Im Optimalfall halten Sie mit Ihrem Vermieter Absprache über die Form der Kautionshinterlegung, sobald Sie einen Mietvertragsentwurf erhalten. Sind Sie sich darüber einig, kann der Mietvertrag unkompliziert abgeschlossen werden und am Ende des Mietverhältnisses kommt es nicht zu Unannehmlichkeiten.

Wann wird die Mietkaution dem Mieter zurückgezahlt?

Die Summe der Mietkaution wird, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand und vertragsgerecht nach Auszug hinterlassen wird, binnen 30 Tagen vom Vermieter an den Mieter ausgezahlt.

Sollten in der Wohnung Schäden entstanden sein, deren Kosten der Vermieter zu tragen hat, ist er berechtigt, die Kaution zu Teilen oder vollständig einzubehalten und für diese Zwecke zu verwenden. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses einzubehalten, falls sich nachträglich Schäden bemerkbar machen oder Nachzahlungen für die Nebenkosten aus der Zeit des Mietverhältnisses anfallen.


Das sollten Sie über die Mindestmietdauer-Regelung im Mietvertrag wissen!