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Mallorca

Spanien

Wie hoch sind die laufenden Kosten einer Immobilie in Spanien?

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Wer eine Immobilie in Spanien kauft, sollte sich auch über alle laufenden Kosten und wiederkehrenden Steuern bewusst sein.

Steuern

Die erste Steuer, die zu zahlen ist, ist die Grundsteuer, die jährlich zu zahlen ist. Sie wird an die Gemeinde abgeführt und wird nach dem Katasterwert veranlagt, der sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Man kann mit ungefähr 0,4% bis 1,1% des Katasterwertes rechnen. Die Katasterbewertung berücksichtigt sowohl den Wert des Grundstücks als auch den Wert des Gebäudes, je nach Typ, Lage und Nutzung. 

Wer eine Immobilie auf Mallorca selbst nutzt, muss zudem eine vereinfachte Einkommenssteuer an das spanische Finanzamt entrichten. Die Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme bewertet. Dabei wird ein fiktiver Nutzungswert von entweder 2% oder 1,1% des Katasterwertes veranschlagt. Dies ist abhängig davon, ob der Katasterwert vor oder nach dem 01.01.1994 festgesetzt wurde. Von dieser Bemessungsgrundlage sind 24% Einkommenssteuer abzuführen. 

Der Vermögensteuer unterliegen sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten. Zur Ermittlung des Betrages bei Residenten ist das zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres existierende weltweite Nettovermögen Grundlage. Nicht-Residenten haben hingegen eine beschränkte Steuerpflicht, was bedeutet, dass die Steuer nur auf jene Güter und Rechte erhoben wird, die in Spanien belegen genutzt werden. Immobilien sind im Wert von EUR 300.000,- von der Vermögensteuer ausgenommen, für anderes Vermögen gilt ein Freibetrag von EUR 700.000,-.

Laufende Kosten

Neben wiederkommenden Steuern, fallen auch laufende Kosten wie Wasser, Müllabfuhr, Energie, Versicherungen sowie Pflege des Objektes an. 

Dabei werden die städtischen Gebühren für die Müllabfuhr von den Gemeinden je nach Liegenschaft festgelegt und sind alle sechs Monate fällig. Es kann ungefähr für ein Apartment mit ca. EUR 150,- bis EUR 180,- gerechnet werden. Für eine größere Villa auf Mallorca muss dementsprechend mehr einkalkuliert werden.

Wer eine Haushaltshilfe als Vollzeitangestellte einstellt, muss mit einem Lohn zwischen EUR 900,- und EUR 1.400,- , zuzüglich etwa EUR 160,- pauschalisierte Sozialversicherung rechnen. Teilzeithilfen werden hingegen auf Stundenbasis mit einem Durchschnittswert von EUR 10,-  bis zu EUR 15,- pro Stunde bezahlt.

Bei Gärtnern, die auf Stundenbasis arbeiten, werden durchschnittlich ca. EUR 15,- bis EUR 20,- veranschlagt. Das Gehalt eines Ganztagsgärtners beträgt monatlich ca. EUR 1.100,- bis EUR 1.400,-  zuzüglich ca. 40% Lohnnebenkosten. Bei Apartments und Reihenhäusern ist die Pflege der Gemeinschaftsgärten Bestandteil der Gemeinschaftskosten.

Der Wasserverbrauch wird alle drei Monate anhand der Wasserzähler erhoben, während Strom alle zwei Monate abgerechnet wird. Dabei wird jedoch immer ein Grundbetrag in Rechnung gestellt  - auch wenn das Objekt nicht genutzt wird. Bei der Berechnung dieses Grundbetrages wird ein Faktor des Stromverbrauchs zugrunde gelegt, der theoretisch erreicht werden könnte, wenn die Immobilie unter voller Auslastung Energie verbraucht. 

Beiträge zur Eigentümergemeinschaft

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine sogenannte Personenvereinigung, die von den Eigentümern der Apartments innerhalb eines Gebäudes bzw. den Eigentümern der Häuser innerhalb einer Wohnanlage gebildet wird. Diese ist für die Inhaberschaft sowie Wartung und Unterhaltung der Bestandteile des Gemeinschaftseigentumes eines Gebäudes oder einer Wohnanlage zuständig. Die anfallenden Kosten werden dabei prozentual aufgeteilt. Zudem wird bei einer jährlichen Eigentümerversammlung ein Budget für die Jahresausgaben der Gemeinschaft festgelegt. Davon werden unter anderem das Gehalt und die Sozialversicherung des Hausmeisters, die Pflege der Gartenanlagen, die Instandhaltung der Aufzüge, Gebäudereparaturen, Müllabfuhr, Wasserkosten für die Bewässerung der Gartenanlage, Stromkosten für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen, Gebäudeversicherung, Sicherheitskontrollsystem sowie die Verwaltungskosten übernommen.