Spanien
Wie hoch sind die laufenden Kosten einer Immobilie in Spanien?
Steuern in Spanien - Welche Steuern beim Immobilienbesitz anfallen
Die erste Steuer, die zu zahlen ist, ist die Grundsteuer, die jährlich zu zahlen ist. Sie wird an die Gemeinde abgeführt und wird nach dem Katasterwert veranlagt, der sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Man kann mit ungefähr 0,4% bis 1,1% des Katasterwertes rechnen. Die Katasterbewertung berücksichtigt sowohl den Wert des Grundstücks als auch den Wert des Gebäudes, je nach Typ, Lage und Nutzung.
Wer eine Immobilie auf Mallorca selbst nutzt, muss zudem eine vereinfachte Einkommenssteuer an das spanische Finanzamt entrichten. Die Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme bewertet. Dabei wird ein fiktiver Nutzungswert von entweder 2% oder 1,1% des Katasterwertes veranschlagt. Dies ist abhängig davon, ob der Katasterwert vor oder nach dem 01.01.1994 festgesetzt wurde. Von dieser Bemessungsgrundlage sind 24% Einkommenssteuer abzuführen, die in den laufenden Kosten einer Immobilie auf Mallorca berücksichtigt werden sollten.
Der Vermögensteuer unterliegen sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten. Zur Ermittlung des Betrages bei Residenten ist das zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres existierende weltweite Nettovermögen Grundlage. Nicht-Residenten haben hingegen eine beschränkte Steuerpflicht, was bedeutet, dass die Steuer nur auf jene Güter und Rechte erhoben wird, die in Spanien genutzt werden. Immobilien sind im Wert von EUR 300.000,- von der Vermögensteuer ausgenommen, für anderes Vermögen gilt ein Freibetrag von EUR 700.000,-.
Laufende Kosten zur Pflege und Instandhaltung Ihrer Immobilie
Neben wiederkommenden Steuern, fallen auch laufende Kosten wie Wasser, Müllabfuhr, Energie, Versicherungen sowie Pflege des Objektes an.
Dabei werden die städtischen Gebühren für die Müllabfuhr von den Gemeinden je nach Liegenschaft festgelegt und sind alle sechs Monate fällig. Es kann ungefähr für ein Apartment mit ca. EUR 150,- bis EUR 180,- Gemeinschaftskosten gerechnet werden. Für eine Villa auf Mallorca können wir Ihnen den Rat geben, dementsprechend mehr zu kalkulieren..
Wer eine Haushaltshilfe als Vollzeitangestellte einstellt, muss mit einem Lohn zwischen EUR 900,- und EUR 1.400,- , zuzüglich etwa EUR 160,- pauschalisierte Sozialversicherung rechnen. Teilzeithilfen werden hingegen auf Stundenbasis mit einem Durchschnittswert von EUR 10,- bis zu EUR 15,- pro Stunde bezahlt.
Bei Gärtnern, die auf Stundenbasis arbeiten, werden durchschnittlich ca. EUR 15,- bis EUR 20,- veranschlagt. Das Gehalt eines Ganztagsgärtners beträgt monatlich ca. EUR 1.100,- bis EUR 1.400,- zuzüglich ca. 40% Lohnnebenkosten. Bei Apartments und Reihenhäusern ist die Pflege der Gemeinschaftsgärten Bestandteil der Gemeinschaftskosten.
Der Wasserverbrauch wird alle drei Monate anhand der Wasserzähler erhoben, während Strom alle zwei Monate abgerechnet wird. Dabei wird jedoch immer ein Grundbetrag in Rechnung gestellt - auch wenn das Objekt nicht genutzt wird. Bei der Berechnung dieses Grundbetrages wird ein Faktor des Stromverbrauchs zugrunde gelegt, der theoretisch erreicht werden könnte, wenn die Immobilie unter voller Auslastung Energie verbraucht. Auch dies sollte hinsichtlich der laufenden Kosten beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca berücksichtigt werden.
Beiträge zur Eigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine sogenannte Personenvereinigung, die von den Eigentümern der Apartments innerhalb eines Gebäudes bzw. den Eigentümern der Häuser innerhalb einer Wohnanlage gebildet wird. Diese ist für die Inhaberschaft sowie Wartung und Unterhaltung der Bestandteile des Gemeinschaftseigentumes eines Gebäudes oder einer Wohnanlage zuständig. Die anfallenden Gemeinschaftskosten werden dabei prozentual aufgeteilt. Zudem wird bei einer jährlichen Versammlung ein Budget für die Jahresausgaben der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Davon werden unter anderem das Gehalt und die Sozialversicherung des Hausmeisters, die Pflege der Gartenanlagen, die Instandhaltung der Aufzüge, Gebäudereparaturen, Müllabfuhr, Wasserkosten für die Bewässerung der Gartenanlage, Stromkosten für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen, Gebäudeversicherung, Sicherheitskontrollsystem sowie die Verwaltungskosten übernommen.
Dieser Artikel bietet keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Bewertung, die auf Ihre spezifischen Umstände zugeschnitten ist, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen neben dem Kaufpreis zusätzliche Nebenkosten an. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer oder die Mehrwertsteuer, Notarkosten, Grundbucheintragungsgebühren sowie Anwalts- und Maklergebühren.
Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca müssen mit verschiedenen laufenden Kosten rechnen. Dazu gehören Grundsteuern, Versicherungen, Instandhaltungskosten, eventuelle Gemeinschaftsgebühren (bei Wohnungen in Wohnanlagen) sowie Wasser- und Stromkosten. Falls die Immobilie vermietet wird, können zudem Steuern auf Mieteinnahmen anfallen.
Zu den laufenden Kosten einer Immobilie in Spanien gehören die jährliche Grundsteuer (IBI), die Müllgebühr, Wasser-, Strom- und Internetkosten sowie gegebenenfalls Gemeinschaftskosten bei Wohnungen oder Villen in Wohnanlagen. Zudem können Kosten für Hausmeisterdienste, Gartenpflege und Reparaturen anfallen. Wer nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, muss außerdem eine Nicht-Residentensteuer zahlen.
Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie fällt die Grunderwerbsteuer an, die je nach Region variiert. Jährlich ist außerdem die Grundsteuer an die Gemeinde zu zahlen, welche sich nach dem Katasterwert veranlagt. Zusätzlich können je nach individueller Situation weitere steuerliche Verpflichtungen bestehen.