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Einreisebestimmungen Spanien & Mallorca

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Auf nach Mallorca! Moment, geht das einfach so? Erfahren Sie alles zu den Bestimmungen für die Einreise nach Spanien!

Wenn Sie als Bürger der Europäischen Union nach Spanien verreisen möchten, ist dies relativ einfach möglich. Bereits seit 1957 benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum mehr, um nach Spanien einreisen zu dürfen. Heute gilt die EU-weite Freiheit für den Personenverkehr. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Spanien planen?

Gibt es spezielle Einreisebestimmungen für Mallorca? 

Mallorca gehört zum spanischen Staat. Somit ist Mallorca, ebenso wie das spanische Festland, Teil der Europäischen Union. Innerhalb der EU wird auf Grenzkontrollen verzichtet. Es kann hin und wieder zu vereinzelten Stichproben kommen, wenn Reisende innereuropäische Grenzen passieren. Mallorca ist als Insel jedoch nicht ohne weiteres zu erreichen.

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Die meisten Einreisenden erreichen Mallorca mit dem Flugzeug. Bei der Anreise per Flugzeug ist ein gültiges Ausweisdokument, wie ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig. Sie weisen sich jedoch der Fluglinie und nicht dem spanischen Staat gegenüber aus. Ohne gültigen Ausweis stoßen Sie bei Fluglinien auf Komplikationen. Sie können gar von der Flugreise ausgeschlossen werden. Auch wenn Sie bei der Landung nicht von spanischen Beamten kontrolliert werden, ist es dennoch wichtig, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen.

Wenn Sie Mallorca per Fähre vom spanischen Festland aus erreichen, wird Ihr Ausweis in der Regel nicht kontrolliert. Sollten Sie beispielsweise mit dem Auto von Deutschland nach Barcelona fahren, um von dort die Fähre nach Mallorca zu nehmen, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um Ihre Papiere gebeten. Sollte es doch einmal zu einer Ausweiskontrolle kommen, sind Sie als deutscher Staatsbürger mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Reisepass ausreichend gerüstet. Diese Dokumente dürfen höchstens 12 Monate abgelaufen sein. Für Mallorca gibt es keine besonderen Einreisebestimmungen. Falls Sie jedoch die Anreise mit dem Flugzeug planen, sollten Sie Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen. Die Fluggesellschaften sind womöglich weniger tolerant bei abgelaufenen Ausweisen als der spanische Staat. Mit einem gültigen EU-Ausweis sind Sie bei der Einreise auf der sicheren Seite.

Genügt der deutsche Personalausweis auf Mallorca?

Um sich als deutscher Staatsbürger auf Mallorca aufhalten zu dürfen, benötigen Sie lediglich einen Personalausweis. Dieser sollte im Idealfall gültig sein. Kommt Ihnen der Personalausweis auf der Insel abhanden, können Sie ein Ersatzdokument beim deutschen Konsulat in Palma de Mallorca beantragen. Der Reisepass oder der Personalausweis ist für die Einreise nach Mallorca wichtig. Ebenso wichtig sind die Dokumente bei der Rückreise nach Deutschland. Ohne gültiges Ausweisdokument stoßen Sie am Flughafen, im Hotel oder bei der Autovermietung auf Probleme.

Um sich auf der Insel aufzuhalten und sich rechtskräftig ausweisen zu können, genügt ein gültiger, deutscher Personalausweis voll und ganz. Kinder unter 16 Jahren sollten einen gültigen Kinderreisepass besitzen.

Braucht man einen Reisepass für Mallorca? 

Als EU-Bürger ist ein Reisepass nicht zwingend erforderlich, um sich auf Mallorca aufhalten zu dürfen oder um überhaupt einreisen zu können. Der Personalausweis genügt vollkommen. Ebenso gilt diese Regelung für Bürger aus Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz. Denn diese Länder gehören ebenso wie die EU zum Schengener Raum, in dem freier Personenverkehr herrscht.

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Als Staatsbürger sogenannter Drittstaaten brauchen Sie einen gültigen Reisepass und ein Visum, um sich in Spanien aufhalten zu dürfen. Können Sie diese Dokumente vorlegen, können Sie sich maximal 90 Tage am Stück auf Mallorca, oder in anderen Teilen Spaniens aufhalten. Danach gilt Ihr Aufenthalt als dauerhaft und somit herrschen andere Bestimmungen.

Führerschein als Ausweis - Funktioniert das auf Mallorca?

Mit einem deutschen Führerschein können Reisende und Auswanderer auf Mallorca problemlos am Straßenverkehr teilnehmen. Sie können sich jedoch nicht mit dem Führerschein ausweisen. Ihr Führerschein ersetzt nicht den Personalausweis oder den Reisepass. Zwar sind auf Ihrem Führerschein Ihr Foto, Ihr Name und Ihr Geburtsdatum vermerkt, trotzdem ist er kein anerkanntes Ausweisdokument. Auch in Deutschland können Sie sich nicht allein mit Ihrem Führerschein ausweisen. Rechtssicher können Sie nur mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Reisepass Ihre Identität nachweisen. Das gilt in Spanien ebenso wie in Deutschland.

Falls Sie Ihren deutschen Führerschein verlängern möchten, müssen Sie dies in dem Land tun, in dem Ihr Wohnsitz gemeldet ist. Falls Sie also einen permanenten Wohnsitz auf Mallorca haben, müssen Sie Ihren Führerschein in Spanien verlängern beziehungsweise erneuern lassen. Anders als in Deutschland sind in Spanien regelmäßige Gesundheitstests nötig, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Bei einem deutschen Führerschein gilt diese Regelung nicht. Sie können also mit Ihrem deutschen Führerschein auf Mallorca ein kleines Schlupfloch nutzen und sich den regelmäßigen Gesundheitstest entziehen.

Generell gilt, dass wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug in Spanien unterwegs sind, Sie unbedingt die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug bei sich führen sollten. Bei einer Verkehrskontrolle können sonst Probleme auftreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in Deutschland oder Spanien registriert ist.

Braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung für Mallorca?

Für EU-Bürger gilt, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien nicht notwendig ist. Die Situation ändert sich jedoch, sobald Sie sich mehr als 90 Tage im Land aufhalten. Nach 90 Tagen müssen Sie eine sogenannte Residencia beantragen.

Nur wer sie vorweisen kann, darf sich dauerhaft in Spanien aufhalten. Um eine solche dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt zu bekommen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise nachweisen können, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihr Leben in Spanien ohne Hilfe des spanisches Staats finanzieren zu können.

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