Das Bestellerprinzip
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung". Für Wohnungssuchende und Eigentümer bedeutet das genauer: Wer den Immobilienmakler beauftragt, zahlt im Erfolgsfall auch die Provision. Das Bestellerprinzip führt bei Wohnungssuchenden und Eigentümern häufig zu Verunsicherung. Was bedeutet das Bestellerprinzip für den Suchenden von Wohnraum? Was ändert sich für Eigentümer? Wozu dient es? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Bestellerprinzip: Wer bestellt, bezahlt den Immobilienmakler
Seit dem 01. Juni 2015 gilt die Mietrechtsnovellierung zum Bestellerprinzip als Bestandteil der "Mietpreisbremse" bundesweit. Das Bestellerprinzip regelt die Bezahlung des Maklers bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Seither hat derjenige die Provision an den Makler zu bezahlen, der diesen beauftragt hat.
Auf diese Weise sollen vor allem Mieter in Ballungszentren finanziell entlastet werden, da der Auftraggeber meist der Vermieter ist, der Mieter bis zum Inkrafttreten des Bestellerprinzips jedoch für die Maklerleistung aufkommen musste. Vermittelt der Immobilienmakler erfolgreich eine Mietwohnung, werden nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer fällig.
Bestellerprinzip gilt bundesweit bei der Wohnraumvermittlung
Das Bestellerprinzip gilt bundesweit bei der Vermittlung von Wohnraum zur Miete. Eine Maklerprovision wird nur dann für den Suchenden fällig, wenn er einem Makler einen Suchauftrag erteilt hat. Eine Provision wird auch nur im Erfolgsfall, also mit Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Wird eine Immobilie verkauft, gilt auch weiterhin die jeweils landesabhängige Regelung über die Zahlung der Provision.
Eine Ausnahme bildet die Vermietung von gewerblichen Immobilien oder Grundstücken, da das Bestellerprinzip ausschließlich für den Wohnungsmarkt vorgesehen ist. Werden Wohnhäuser mit integriertem Büro, einer Halle oder Werkstatt vermietet, werden die Mietverträge getrennt voneinander behandelt. Das Bestellerprinzip gilt dann nur für die Vermietung der Wohnräume.
Achtung, Mieter: Lockvogel-Angebote
Dass Vermieter die Maklerkosten im Nachhinein über höhere Mietkosten oder horrende Ablösesummen für die Einrichtung abrechnen, ist nicht erlaubt. Sollten Sie die Maklerrechnung nach Mietvertragsabschluss trotz Bestellerprinzip zugesendet bekommen, lehnen Sie diese per schriftlichem Widerruf ab. Auch „Kosten für die Besichtigung“ oder „Bearbeitungsgebühren“ gegenüber Suchenden sind nicht zulässig.
Auch sollten Sie auf Lockvogel-Angebote achten: Damit werden Mietsuchende über einen Besichtigungstermin in die Wohnung gelockt, die sich dann jedoch als vermietet erweist. Als Angebot stellt der Makler dann in Aussicht, eine vergleichbare Wohnung zu finden. In diesem Falle wären Sie der Auftraggeber des Maklers und müssten die Maklerprovision bezahlen. Informieren Sie sich vor einem Besichtigungstermin über die Seriosität eines Immobilienmaklers. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, wie Sie den passenden Makler finden (Link auf den Service-Text „Wie finde ich den passenden Makler“)
Leistungen eines Immobilienmaklers für Vermieter
Trotz der Einführung des Bestellerprinzips ist es weiterhin ratsam, einen Makler für die Vermietung zu beauftragen. Es gibt verschiedene Vorteile, die Ihnen ein Makler bieten kann.
- Der Makler ermittelt die bestmögliche Miete für Ihre Immobilie.
- Makler haben fundierte Kenntnisse des lokalen Vermietungsmarktes.
- Mit einem erfahrenen Team findet ein Makler einen solventen Mieter für Ihre Immobilie.
- Kein Besichtigungstourismus: Bewerberauswahl und Management der Interessentenanfragen
- Zeitersparnis des Kunden – der Makler liefert Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket und beschafft alle wichtigen Unterlagen, wie etwa den Energieausweis (Link auf Energieausweis-Text)
- Vorgemerktes Kundenportfolio
- Professionelle und sichere Platzierung der Immobilie am Markt
- Kurze Vermarktungszeit der Immobilie
- Der Makler unterstützt Sie bei der Mietvertragserstellung und Übergabe.
Die richtige Miethöhe, die zielgruppenrelevante Bewerbung einer Immobilie sowie die Auswahl geeigneter Mieter inklusive Bonitätsüberprüfung sind Dienstleistungen, die nur ein Immobilienprofi erfolgreich erfüllen kann. Die Maklerprovision ist für Eigentümer zudem steuerlich als Werbekosten absetzbar.
Weitere Fragen zur Vermietung Ihrer Immobilie?
Sollten Sie weitere Informationen zum Bestellerprinzip benötigen oder Fragen rund um das Thema Vermietung haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an unseren DAHLER & COMANY-Immobilienshop in Ihrer Nähe oder kommen Sie einfach dort vorbei.