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Was Sie über Rauchmelder wissen müssen

Was Sie Ueber Rauchmelder Wissen Muessen

Ein kleines Ding, das Leben retten kann: Das Wichtigste zum Thema Rauchmelder

Mal schläft jemand mit brennender Zigarette im Wohnzimmer ein, mal gerät eine Waschmaschine in Brand, ein anderes Mal ist es ein vergessener Topf auf der glühenden Herdplatte – gut, dass es Rauchmelder gibt, die in solchen Situationen Alarm schlagen, damit nicht im nächsten Moment Wohnung oder Haus in Flammen stehen und die Bewohner zu Schaden kommen. 

Rauchmelderpflicht in Deutschland

​Seit der Jahrtausendwende sind Rauchmelder Pflicht 

Erst seit der Jahrtausendwende sind Rauchmelder in Häusern und Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben, allerdings sind die Fristen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Tatsächlich ist jedes Bundesland selber für die Bestimmungen über die Rauchmelderpflicht zuständig und hat diese eigenständig in den Landesbauordnungen verankert. Die Verantwortlichkeiten sind also überall unterschiedlich, oft sind sich weder Mieter noch Hausbesitzer so ganz ihrer Zuständigkeiten bewusst.

Unterschiede bei der Rauchmelderpflicht ergeben sich auch daraus, ob es sich bei den Wohnobjekten um Bestandsbauten oder Neubauten handelt. Neu gebaute Objekte müssen inzwischen in allen Bundesländern mit Rauchmeldern ausgestattet werden, die Nachrüstung von bereits bestehenden Objekten wird sich in einigen Bundesländern dagegen noch länger hinziehen. Während Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland die Nachrüstung bis Ende 2013 angeordnet hatte, gilt in Brandenburg eine Übergansfrist bis Ende 2020.  

Eine genaue Übersicht über die Regelungen der verschiedenen Länder finden Sie hier.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?

Die Gefahr bei Bränden liegt vor allem darin, dass die Bewohner häufig nachts von dem Feuer überrascht werden – und erst aufwachen, wenn es schon zu spät ist. Daher ist es besonders wichtig, die Räume, in denen möglicherweise jemand schlafen könnte, mit Rauchmeldern auszustatten. In Küche und Bad hingegen haben Rauchmelder wenig Sinn, weil das Fehlalarmrisiko aufgrund hoher Koch- und Wasserdämpfe sehr groß ist.

Die Gesetzgebung in Sachen Rauchmelderpflicht klingt in nahezu allen Bundesländern so: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Wer ist für den Rauchmelder zuständig?

Das Anbringen eines Rauchmelders liegt in der Pflicht des Eigentümers – egal, ob er das Haus, die Wohnung, die Büroräume oder Ferienunterkünfte (Rauchmelderpflicht gilt auch für Immobilien mit wohnungsähnlicher Nutzung) selber bewohnt oder ob sie vermietet werden. Die anschließende Wartung – der Rauchmelder muss einmal im Jahr überprüft werden – kann an den Mieter übertragen werden, dies wird für gewöhnlich im Mietvertrag festgehalten. Häufig beauftragen Vermieter aber auch externe Firmen, um die Wartung sicherzustellen, weil sie so sicher sein können, dass die Wartung auch fachgemäß durchgeführt wird. Ein Rauchmelder ist übrigens auch aus versicherungstechnischen Gründen von Vorteil – kommt es zu einem Brand und es war kein Rauchmelder installiert, ist es gut möglich, dass  Gebäude- und Hausratsversicherung gar nicht oder zumindest weniger zahlen.

Rauchmelder – die Anschaffung

Rauchmelder gibt es in den unterschiedlichen Ausführungen und Designs. Priorität hat natürlich die Funktionalität des Geräts, folgende Anforderungen muss ein funktionaler Rauchmelder erfüllen können:

  • Die Lautstärke des Alarms muss bei mindesten 85 dB/3m liegen.
  • 30 Tage bevor die Batterie leer ist, muss ein wiederkehrendes Warnsignal ertönen, um an einen Batteriewechsel zu erinnern. Es gibt auch Rauchmelder mit Langzeitbatterien, die nicht ausgewechselt werden können. Hier muss nach etwa zehn Jahren das ganze Gerät getauscht werden.
  • Die Funktionalität des Rauchmelders muss jederzeit über einen Test-Button geprüft werden können.
  • Möglicher Rauch muss von allen Seiten in den Rauchmelder eindringen können.
  • Die Einlassöffnungen sollten nicht größer als 1,3 mm sein, um das Eindringen von Staub, Insekten, etc. zu vermeiden.
  • Das Gerät muss über ein vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch verfügen. Grundlage dafür ist, dass die Wartung regelmäßig durchgeführt wurde.
  • Auf dem Gerät sollte die europäische Produktnorm für Rauchwarnmelder DIN 14604 vermerkt sein.

Diese Anforderungen werden schon von den einfachen Standard-Rauchmeldern erfüllt, die es sehr günstig zu erstehen gibt. Ein echter Hingucker im positiven Sinne sind diese Modelle allerdings nicht. Auch wenn die Sicherheit natürlich an erster Stelle steht, dürfen die Rauchmelder trotzdem stilvoll sein und zur restlichen Einrichtung passen. Schön, dass es inzwischen immer mehr Hersteller gibt, die Wert auf individuelles Produktdesign legen und so die Rauchmelder in kleine Statement Pieces verwandeln.