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Was Sie alles zum Thema Wohnfläche wissen sollten

Wohnflaechenberechnung

Wie berechnet man eigentlich die Wohnfläche richtig und welche Flächen gehören überhaupt dazu? 

Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbarer Grundflächen der Räume, die zu einer Immobilie gehören. Doch um eine genaue Angabe zu bekommen, muss das Wort "anrechenbar" erst genauer definiert werden, denn nicht immer zählt die gesamte Grundfläche in die Wohnfläche hinein. Beispielsweise kann diese durch Dachschrägen deutlich abweichen, da der Abstand zwischen Boden und Decke für die Berechnung von enormer Wichtigkeit ist. Auch außenliegende Bereiche wie Balkone und Terrassen fließen nur teilweise in die Wohnfläche ein.

Welche Räume zählen zur Wohnfläche?

Um die Wohnfläche zu berechnen werden alle Räume wie das Schlafzimmer, Badezimmer, Wohnzimmer, Flur/Diele oder auch Schrankräume hinzugezogen, genauso wie beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder. Ungeheizte Schwimmbäder und Wintergärten werden hingegen nur zur Hälfte einbezogen. Außerdem sieht man bei der Berechnung der Wohnfläche von Abstellräumen außerhalb der Wohnung wie beispielsweise Keller oder Dachbodenräume, Heizungsräume oder Garagen ab.

Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zählen ebenso zur Wohnfläche, werden aber nur teilweise mit eingerechnet. Üblich ist die Anrechnung zu einem Viertel der Grundfläche. Bei entsprechend hoher Qualität können diese jedoch auch zu 50 Prozent zur Wohnfläche hinzuzählen.

Nach der Wohnflächenverordnung von 2004 werden nur Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern in vollem Umfang zur Wohnfläche gezählt. Liegt die Höhe zwischen einem und zwei Metern, wie beispielsweise bei Dachschrägen, wird die Fläche nur zur Hälfte berechnet. Alle Höhen unter einem Meter werden bei der Berechnung der Wohnfläche gar nicht berücksichtigt.

Wieso sollten Sie die Wohnfläche immer genau nachmessen?

Durch eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung kann es schnell zu finanziellen Nachteilen kommen. Zum einen dient die Wohnfläche zur Berechnung der Miethöhe, zum anderen orientieren sich auch Versicherungen daran, um einen Beitrag wie beispielsweise für die Hausratsversicherung festzulegen. Zudem sind in Mehrfamilienhäusern oder größeren Wohnanlagen die Mietnebenkosten nach der Wohnfläche aufgeschlüsselt, was zu einem höheren Anteil der Nebenkosten führen kann.

Was passiert bei einer falschen Wohnflächenberechnung?

Sollte die angegebene Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen, haben Mieter das Recht zu einer Mietminderung um die Prozentpunkte der Abweichung. Wichtig dabei: Dies gilt auch rückwirkend für die vergangenen drei Kalenderjahre. Für vorangegangene Jahre kann sich der Vermieter allerdings auf eine Verjährung berufen. Auch die zu viel gezahlten Nebenkosten können für den entsprechenden Zeitraum zurückgefordert werden. Ob die Zehn-Prozent-Regel auch auf Kaufverträge angewandt wird, liegt bisher im Ermessen des zuständigen Gerichts. Kaufinteressenten sollten daher möglichst vor Vertragsunterzeichnung ein Gutachten über die Wohnfläche erstellen lassen.