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Deutschland

Welche Förderungen gibt es für den Hauskauf oder Hausbau?

Wohneigentum wird in Deutschland mit zahlreichen Programmen gefördert. Es lohnt sich also, neben der Immobilien- oder Baufinanzierung über ein Kreditinstitut der Wahl zuvor die verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen

Die Eigenheimrente: Wohn-Riester

Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Idee dabei: Dank staatlicher Zuschüsse und Steuererleichterungen sollen sich möglichst viele Menschen Wohneigentum leisten und mit Renteneintrittsalter mietfrei wohnen können.

Um dieses Ziel zu erreichen, schließt ein Arbeitnehmer einen Riester-Vertrag ab, in den er bis zum Rentenbeginn regelmäßig einzahlt. Während der "Sparphase" erhält er die staatliche Förderung in Form von Zulagen bzw. Steuererleichterungen, die allerdings nur zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden dürfen. Die Zinsen für das Darlehen bringt der Sparer weiter selber auf. Das Darlehen muss bis spätestens zum 68. Lebensjahr getilgt sein. Mögliche Kapitalerträge bleiben bis zur Rente steuerfrei. Erst dann erfolgt eine Versteuerung der Steuervorteile.

KfW: Kredite als staatlicher Zuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Zum einen stehen Mittel für Privatleute für den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum zur Verfügung, zum anderen werden Energiespar- oder Energieerzeugungsmaßnahmen unterstützt. Um einen Immobilienkredit bei der KfW zu beantragen, wenden sich Interessenten nicht direkt an die Kreditanstalt, sondern zuerst an ihre Hausbank oder eine beliebige andere Bank. Diese übernimmt die Bonitätsprüfung und weitere vorbereitende Maßnahmen. Lediglich Zuschüsse werden direkt vergeben. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf EUR 50.000,-. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 25 Jahre, wobei höchstens die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind. In dieser Zeit wird das Darlehen zwar verzinst, aber nicht getilgt. Danach werden Zins und Tilgung in monatlichen Raten zurückgezahlt. Der Zinssatz ist für die ersten fünf oder zehn Jahre festgeschrieben, danach folgt ein Angebot der KfW zur Fortführung des Kredits.

Baukindergeld: Die Alternative für Familien

Das geplante Baukindergeld wird flächendeckend gewährt. Allerdings ist eine bestimmte Einkommenshöchstgrenze gegeben, die vorschreibt, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als EUR 75.000,- sein darf. Zusätzlich wird ein Freibetrag in Höhe von EUR 15.000,- pro Kind gewährt, sodass eine Familie mit zwei Kindern maximal EUR 105.000,- pro Jahr verdienen darf. Wichtig zu wissen ist auch, dass kein Anspruch auf Baukindergeld besteht, wenn die Familie bereits eine Immobilie besitzt, da der Förderzuschuss nur für den Ersterwerb von Wohneigentum bezahlt wird.