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Was Sie zum Thema Baugenehmigung wissen sollten

Baugenehmigung

Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder umnutzen wollen, brauchen Sie dafür grundsätzlich eine Baugenehmigung. Doch was genau steckt dahinter?

Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Architekten oder Ingenieur in den Bauvorlagen beschrieben. Die Baugenehmigung enthält die behördliche Feststellung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Ein Bauherr, der ein Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert neben empfindlichen Bußgeldern den Abriss des Gebäudes. Die Genehmigung ist zeitlich befristet, mit Auflagen verbunden und muss auf der Baustelle verfügbar sein.

Um eine Baugenehmigung zu erlangen, müssen Sie einen Bauantrag bei der unteren Baubehörde einreichen. Falls diese Aufgabe nicht von Ihrem Hausanbieter übernommen wird, muss sie von einem bauvorlageberechtigten Partner, den Sie sich selber suchen müssen, ausgeführt werden. In der Regel sind Bauingenieure und Architekten bauvorlageberechtigt.

Je nach Bundesland können die Bearbeitungszeit und Anforderungen an die Bauvorlagen (das sind die geforderten Unterlagen) leicht variieren. Ab Erteilen der Genehmigung gilt diese für drei Jahre, das heißt, Sie haben drei Jahre Zeit mit dem Bau zu beginnen. Der Abschluss der Rohbauarbeiten und die Fertigstellung des Gebäudes sind der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher bekannt zu machen, damit sie ihre Pflicht zur behördlichen Abnahme wahrnehmen kann. Zudem haben Sie zum Abschluss der Rohbauarbeiten eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und zur Fertigstellung des Gebäudes eine Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage vorzulegen. Diese erhalten sie vom amtlichen Schornsteinfegermeister, nachdem er seine entsprechenden Abnahmen gemacht hat.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist vonnöten, wenn ein Gebäude errichtet oder umgebaut wird oder eine Änderung der Nutzung geplant ist. Ist das Vorhaben nach der Bauordnung des Bundeslandes verfahrensfrei, so ist keine Baugenehmigung erforderlich. In diesem Fall kann eine Genehmigungsfreistellung erwirkt werden. Das kann in den folgenden Fällen gegeben sein:

  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines vorhandenen, qualifizierten Bebauungsplans.
  • Das Vorhaben entspricht vollständig den Festlegungen des Bebauungsplans.
  • Das Vorhaben widerspricht keiner örtlichen Bauvorschrift.
  • Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
  • Es handelt sich nicht um einen Sonderbau.
  • Die Gemeinde sieht von der Forderung eines Baugenehmigungsverfahrens ab.

Welchen Antrag und welche Unterlagen benötige ich für das Beantragen der Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn ein offizieller Antrag gestellt wird. Für den Antrag müssen die amtlichen Bauvordrucke der Gemeinde verwendet werden. Gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen wird der Antrag dann bei der zuständigen Gemeinde eingereicht, meist wird dabei eine dreifache Ausfertigung verlangt. Ein Exemplar erhält der Bauherr, jeweils eine weitere Kopie erhalten die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde. Welche Unterlagen bei Antragstellung zudem vorzulegen sind, regelt die sogenannte Bauvorlagenverordnung. Darüber, welche Unterlagen genau vorgelegt werden müssen, gibt die Bauaufsichtsbehörde Auskunft. In der Regel sind jedoch folgende Papiere notwendig:

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Angaben zur Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung
  • Angaben zur wegemäßigen Erschließung
  • Eventuell Abstandsflächenübernahmeerklärung, Freiflächengestaltungsplan, Abweichungsantrag und Baumbestandserklärung

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