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Altbau und Denkmalschutz: Das müssen Sie wissen

Altbau Und Denkmalschutz Das Muessen Sie Wissen

Wer eine Immobilie unter Denkmalschutz erwerben möchte, muss einige Besonderheiten hinsichtlich der Finanzierung, Sanierung und des Erhalts beachten. 

Es ist der Traum vieler Immobilienkäufer: Ein historisches Fachwerkhaus oder aber eine Villa aus der Gründerzeit. Wer sich allerdings für den Kauf eines Altbaus interessiert, muss neben diversen gesetzlichen Vorgaben zum Denkmalschutz auch bauliche Einschränkungen berücksichtigen. Denn sobald ein Altbau den Schutz als Baudenkmal erhält, gelten spezielle Vorgaben für das Haus. Dafür bieten wiederum Steuervorteile und Förderungen für Sanierungsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen einen attraktiven Vorteil für den Erwerb einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie.

Welche Immobilien stehen unter Denkmalschutz?

Jedes Bundesland hat eigene Denkmalschutzgesetze. So wird die Aufnahme von Immobilien in die deutsche Denkmalliste von den einzelnen Denkmalschutzgesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Grundsätzlich muss ein öffentliches Interesse an der Erhaltung eines Bauwerks bestehen. Erfüllt diese die entsprechenden Kriterien für Baudenkmäler, wird die Immobilie in die Denkmalliste, die von den Unteren Denkmalschutzbehörden (Städte und Kreise) geführt wird, aufgenommen. Ist dies der Fall, wird der Erhalt der Immobilie als kulturelles Erbe gesichert und gefördert. Ziel des Denkmalschutzes ist sowohl der Erhalt der historischen Bausubstanz, als auch das Fortbestehen der Gesamtoptik. 

So muss bei einer Sanierung vorgegangen werden 

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig, die das Erscheinungsbild oder die Substanz der denkmalgeschützten Immobilie verändern. Beides bedarf denkmalfachlicher Begutachtung. Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Abriss und Entkernung
  • Einbau und Anbau von Treppen oder Aufzügen
  • Neuer Putz und Neuanstrich
  • Reparatur und Erneuerung von Fenstern, Türen, Wandverkleidungen und Dacheindeckungen
  • Einbau von Schaufenstern und Werbeanlagen
  • Energetische Sanierung
  • Statische Eingriffe wie Dachgeschossausbau und Fachwerkreparatur
  • Neubauten in der Umgebung des Baudenkmals

Bevor ein unter Denkmalschutz stehendes Haus umfassend saniert wird, ist der Bauherr daher verpflichtet sich in der Denkmalschutzbehörde zu melden. Diese gibt anschließend Auskunft darüber, welche Auflagen erfüllt werden müssen, damit die geplanten Arbeiten an einer denkmalgeschützten Immobilie vom Amt genehmigt werden. Zusätzlich informiert die Behörde auch über etwaige Zuschüsse. Darüber hinaus erteilt das Finanzamt Informationen, ob die Investitionen in ein denkmalgeschütztes Gebäude steuerlich geltend gemacht werden können, da jede Finanzbehörde gesetzlich zur Beratung verpflichtet ist. In Zusammenarbeit mit der bundesdeutschen Denkmalpflege hat beispielsweise die KfW-Förderbank ein spezielles Programm „Effizienzhaus Denkmal“ entwickelt, durch die Bauherren die Möglichkeit haben, die energetische Sanierung eines Baudenkmals bezuschussen oder fördern zu lassen.

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