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Was sind Erschließungskosten?

Erschliessungskosten

Sie haben noch nie etwas von Erschließungskosten gehört? Dann wird es höchste Zeit! Sie zählen zu den Baunebenkosten und sind für jeden Grundstückskäufer sowie Immobilieninteressenten von großer Bedeutung

Wer ein Grundstück erwirbt, muss diverse Abgaben an die Kommune tätigen - unter anderem eben auch die sogenannten Erschließungskosten, eine kommunale Abgabe, die der Bauherr zahlen muss, um den Anschluss seines Grundstücks an Versorgungsnetze wie das Strom- und Wassernetz sowie an technische Netze und Infrastruktur wie Straßen zu gewährleisten. Damit teilen sich die Erschließungskosten in zwei verschiedene Kategorien: verkehrsmäßige (Straßen, Infrastruktur) und technische (Versorgung) Erschließungskosten. 

Sind Erschließungskosten hoch?

Die entstehenden Kosten sind von diversen Faktoren abhängig. Einerseits unterscheiden sich die anfallenden Erschließungskosten von Grundstück zu Grundstück, da diese unter anderem von Dingen wie der Entfernung zur nächsten Hauptanschlussstelle abhängig sind. So fallen Kosten für Grundstücke, die bereits straßenbaulich erschlossen sind, geringer aus als bei Grundstücken, für die erst neue Zugangsstraßen gebaut und Versorgungsquellen geschaffen werden müssen. Dabei können von den Erschließungskosten dem Grundstückseigentümer von der Kommune anteilig bis zu 90% in Rechnung gestellt werden. 

Erschließungskosten: Welche Kosten können anfallen? 

Auch wenn Erschließungskosten wie oben bereits erwähnt von verschiedenen Faktoren abhängig sind, gibt es doch einige Richtwerte, an welchen man sich orientieren kann. Diese liegen für Strom bei ca. EUR 3.000,-, für Gas bei ca. EUR 2.000,-, für Telekommunikation bei ca. EUR 1.000,- und bei Wasser variieren die Kosten in der Regel zwischen ca. EUR 2.000,- und EUR 5.000,-.

Die Preise können natürlich höher oder auch niedriger ausfallen, je nachdem, welche Voraussetzungen für das individuelle Grundstück bereits gegeben sind. 

Wann werden Erschließungskosten fällig?

Die Gemeinde kann nach Abschluss der vollständigen Erschließungsmaßnahmen bis vier Jahre danach eine Rechnung stellen. Nach Ablauf dieser Zeit wären die Ansprüche verjährt. Bauherren können nun gegen den Beitragsbescheid einen Widerspruch einlegen, allerdings müssen Sie dennoch erst einmal bezahlen. Der Widerspruch hat hier keine aufschiebende Wirkung.

Darauf sollten Sie unter Berücksichtigung der Erschließungskosten achten

Generell geben wir Ihnen den Hinweis mit auf den Weg: Achten Sie bereits vor dem Kauf darauf, die möglicherweise entstehenden Kosten mit in Ihre Baufinanzierung einzuplanen. Ist ein Grundstück besonders günstig, könnte dies unter anderem daran liegen, dass es noch nicht erschlossen ist und die Kosten für die Erschließung relativ hoch ausfallen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Erschließungskosten - so bleiben Sie von unliebsamen Überraschungen verschont.

Des Weiteren ist zu beachten, dass auch für bereits bebaute Grundstücke Erschließungskosten anfallen können, sofern das Grundstück noch nicht an die gewünschten Netze angeschlossen wurde. Interessierte Käufer sollten sich daher immer auch erkundigen, ob ein Grundstück bereits erschlossen wurde, bevor sie eine endgültige Kaufentscheidung treffen.