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Stichwort Baugemeinschaft

Stichwort Baugemeinschaft

Selber bauen ist ein Traum, den viele verfolgen. Was aber, wenn man die damit verbundenen Risiken wie beispielsweise die entstehenden Kosten nicht alleine tragen möchte? Genau hier kommt die sogenannte Baugemeinschaft ins Spiel, ein Zusammenschluss von Bauwilligen mit einer ähnlichen Wohnidee 

Definition und Merkmale einer Baugemeinschaft

Was genau ist eine Baugemeinschaft eigentlich? Man kann diese als rechtlichen Zusammenschluss von Bauwilligen beschreiben, die gemeinschaftlich ein Wohnprojekt realisieren. Dabei sind mindestens zwei Haushalte beteiligt. Bei der Gründung einer Baugemeinschaft wird häufig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Dafür muss die Baugemeinschaft einen Gesellschaftsvertrag abschließen und bestenfalls eine Person benennen, die die Gesellschaft nach außen vertritt. 

Vorteile einer Baugemeinschaft: Finanzielle Entlastung

Einer der größten Vorteile einer Baugemeinschaft liegt in der finanziellen Entlastung für den jeweiligen Bauherren. Dadurch ist die private Finanzierung wesentlich günstiger. Zudem können auch zusätzlich anfallende Kosten wie beispielsweise für den Erwerb oder den Architekten geteilt werden. Dieser gibt im Übrigen vor, welche Bauteile von der Gemeinschaft erstellt werden: Haustechnik, Fassade oder auch der Rohbau. Der Innenausbau kann sowohl individuell als auch gemeinsam erfolgen. Mit der Größe des Projekts und der Anzahl der Bauherren sinken außerdem die generellen Bau- und Handwerkerkosten. Ein vorher festgelegter Verteilungsschlüssel regelt, wer Kosten in welcher Höhe zu tragen hat.

Neben der finanziellen Entlastung bietet eine Baugemeinschaft noch weitere Vorteile. So erfreuen sich Bauherren an einem Mitspracherecht beim Thema Wohnkomfort, das unter anderem bei der vorgesehenen Haustechnik, der Art der Heizung oder aber auch den Fenstern, Haus- und Wohnungstüren greift. Dies stellt jedoch häufig eine Herausforderung für den jeweiligen Architekten dar, da individuelle Grundrisse und Bedürfnisse der Bauherren oft schwer zu kombinieren sind, wenn sich diese nicht einig sind. 

Von der ersten Planung bis zum Einzug

Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es im ersten Schritt unabdingbar, sich Gleichgesinnte zu suchen, die die selben Ziele verfolgen. Dies ist von besonderer Relevanz, da zahlreiche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Daher sollten sich Bauherren, die sich einer Baugemeinschaft anschließen, darüber bewusst sein, dass insbesondere die Anfangsphase viel Zeit erfordert. Mit dem Zusammenschluss einer Interessengemeinschaft wird nun ein Architekt beauftragt, der die erste Planung übernimmt und Entwürfe erstellt. Danach rechnet man offiziell mit ungefähr drei Jahren, bis die Mitglieder einziehen können. In dieser Zeit ist ein ausgeprägter Gemeinschaftssinn und eine entsprechende soziale Kompetenz Grundvoraussetzung für den Erfolg des gemeinsamen Projektes, da Beschlüsse nur durch Kompromisse gefunden werden können. 

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