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So gehen Sie mit problematischen Nachbarn um

Problematische Nachbarn

Der Kontakt mit Problemtischen Nachbarn ist eine heikle Angelegenheit. Mit diesen kleinen Tipps, können Sie die Wogen glätten.

Der Nachbar hört ständig laute Musik, die Bäume verschatten das eigene Grundstück und der Streit eskaliert. Ärger mit den Nachbarn gehört zu den unangenehmsten Alltagskonflikten. Wer seine Rechte kennt, kann viele Konflikte aber auch ohne allzu großen Aufwand lösen.

Die häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit

Rasenmäher, laute Partys und Kinderlärm 

Lärm ist die häufigste Ursache für Nachbarschaftsstreit. 40 bis 60 Prozent der Deutschen fühlen sich dadurch je nach Umfrage belästigt. Immerhin gibt es beim Lärmschutz einige klare Regeln. So dauert die Nachtruhe grundsätzlich von 22 bis 6 Uhr. Die meist zweistündige Mittagsruhe gilt je nach Stadt und Gemeinde zwischen 13 und 15 Uhr. Klar geregelt ist auch der Gebrauch von Rasenmähern oder Laubbläsern, deren Benutzung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten ist. Werktags ist etwa das Rasenmähen in Wohngebieten bis 20 Uhr zulässig.

Abhilfe: Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Ruhezeiten. Bei Streit – wenn etwa der Nachbar trotz Ermahnung die Musik nach 22 Uhr nicht leiser stellt – kann man die Polizei rufen. Bei ständiger Ruhestörung durch den Nachbarn können Mieter alternativ auch den Vermieter unter der Androhung einer Mietminderung auffordern, für Ruhe zu sorgen.

Streitfälle: Oft umstritten ist tagsüber der Lärm durch "Hausmusik". Meist erlauben die Gerichte dabei eine begrenzte Zahl von Stunden, in denen geübt werden darf. Bei Kinderlärm haben Betroffene vor Gerichten oft wenig Chancen, insbesondere wenn der Nachwuchs noch kleiner ist.

Ärger rund um Nachbars Garten

Der Baum des Nachbarn verschattet das Grundstück, Äste wachsen über den Zaun und Laub fällt auf den eigenen Rasen. Bei Streitfällen rund um Nachbars Garten haben Sie folgende Möglichkeiten: Wenn eine "nicht unwesentliche" Beeinträchtigung des Grundstücks vorliegt, muss der Nachbar etwa herüberwachsende Äste entfernen. Sie sollten ihm eine Frist zum Rückschnitt setzen. Erst wenn diese verstrichen ist, darf man die Äste auch auf eigene Faust absägen.

Wenig Chancen haben Eigentümer, die sich über hohe Bäume beim Nachbarn und deren Schatten ärgern. Solange der Baum in ausreichendem Abstand zur Grenze steht, besteht keine Handhabe (BGH, Az.: V ZR 229/14). Die Pflanzabstände sind im Nachbarrecht der Länder geregelt.

Auch gegen das Laub von Nachbars Bäumen ist wenig auszurichten, solange das Grundstück nicht außergewöhnlich beeinträchtigt wird und der Pflanzabstand eingehalten wurde. Lediglich in Ausnahmefällen gestehen die Gerichte eine Entschädigung für den Extraaufwand zu (BGH, Az. V ZR 102/03).

Grillen und Geruchsbelästigungen

Der Nachbar grillt und vernebelt mit Rauchschwaden das eigene Grundstück oder die Wohnung. Auch bei solchen Streitfällen muss eine wesentliche Beeinträchtigung durch Dämpfe oder Rauch vorliegen, um dagegen vorgehen zu können. Viele Gerichte halten es für unzumutbar, dass dicke Rauchschwaden in die eigene Wohnung ziehen. Grundsätzlich ist gelegentliches Grillen auf dem Balkon aber erlaubt (LG Stuttgart, Az.: 10 T 359/96). Es sei denn, der Vermieter hat das Grillen per Hausordnung auf dem Balkon verboten.

So geht man mit schwierigen Nachbarn um

Im ersten Schritt sollten Sie Ihr eigenes Verhalten reflektieren, um sicherzugehen, dass nicht Sie Ursprung der Streitigkeiten sind. Es ist immer leichter den Fehler auf der anderen Seite zu sehen. Stellen Sie sich dafür einige schwierige Fragen und versuchen Sie diese möglichst ehrlich zu beantworten:

  • Wie hoch ist Ihr Lärmpegel? Laute Fernseher, Musik oder Maschinen können Nachbarn zu jeder Tageszeit belästigen. 
  • Sind Ihre Haustiere ruhig und freundlich? Lärmende oder streunende Hunde oder Katzen  können für Nachbarn schnell zu einem wunden Punkt werden.
  • Halten Sie alles sauber? Sollte beispielsweise Ihr Garten verwildern oder das Spielzeug Ihrer Kinder überall verstreut sein, kann dies dazu führen, dass sich Nachbarn aufgrund der schlechten Instandhaltung Ihrer Immobilie sorgen machen.
  • Respektieren Sie Grundstücksgrenzen? Lassen Sie Ihre Bäume, Zäune oder sonstiges Eigentum nicht in eine Grundstücksgrenze eingreifen, es sei denn, Ihre Nachbarn sagen ausdrücklich, dass sie damit einverstanden sind. 

Wenn Sie alle Fragen für sich beantwortet haben, sollten Sie sich anschließend an Ihren Nachbarn wenden und mit ihm darüber sprechen, was Sie bedrückt.

Entwickeln Sie eine freundschaftliche Beziehung

In der heutigen, schnelllebigen Zeit gehört ein Umzug schon fast zum Alltag. Dies führt zu einer steigenden Anonymität innerhalb der Nachbarschaft. So kennen die meisten Leute nicht einmal die Namen ihrer Nachbarn - was widerrum ein großes Hindernis für eine friedliche Konfliktlösung sein kann.

Stellen Sie sich daher bei der ersten Gelegenheit vor, damit Sie im Falle eines Problems bereits eine Beziehung haben, auf die Sie aufbauen können. Um eine gute Kommunikation zu schaffen, sollten Sie Ihrem Nachbarn im Voraus immer dann Bescheid sagen, wenn Sie eine Party feiern, eine Renovierung durchführen oder etwas anderes veranstalten, das Lärm oder Aufregung verursachen könnte.

Gute Absichten voraussetzen

Gehen Sie nicht immer sofort vom Schlimmsten aus. Sprechen Sie Ihren Nachbarn an und nähern Sie sich dem Thema auf freundliche Weise. Häufig sind sich diese nicht bewusst, dass es ein Problem gibt, dass Sie stört. Versuchen Sie sich in ihre Lage zu versetzen und gehen Sie zunächst davon aus, dass das problematische Verhalten nicht auf Böswilligkeit Ihnen gegenüber zurückzuführen ist.

Seien Sie mitfühlend, wenn sich Ihr Nachbar beschwert

Während es wichtig ist, Probleme konstruktiv gegenüber dem Nachbarn zur Sprache zu bringen, ist es ebenso wichtig, nachdenklich und kooperativ zu sein, wenn Sie derjenige sind, dem schlechtes Verhalten vorgeworfen wird. Es ist wichtiger, freundlich und entgegenkommend zu sein als auf das eigene "Recht" zu plädieren. Reagieren Sie auf alle Beschwerden oder Bitten so, wie Sie möchten, dass sie auf Ihre Beschwerden oder Bitten reagiert wird.