Welche steuerlichen Auswirkungen kann ein Immobilienverkauf haben?

Klare Regeln für Kapitalanlagen und selbstgenutzte Immobilien

Taschenrechner
Wer eine Immobilie kauft, zahlt Grunderwerbssteuer. Dass der Staat auch beim Verkaufen die Hand aufhält, überrascht manche Verkäufer. Besteuert wird der Wertzuwachs, den eine Immobilie erzielt hat – und die kann in Zeiten rasant steigender Immobilienpreise erheblich sein. Verkaufen Sie als Privatperson eine von Ihnen als Kapitalanlage gehaltene Immobilie, kann es also sein, dass Sie die Spekulationsfrist beachten müssen. Sie legt fest, dass Sie Ihre Immobilie nur dann steuerfrei verkaufen können, wenn sie mehr als zehn Jahre in Ihrem Besitz war. Maßgeblich für den Zeitraum ist das Datum des Kaufs, bei einem Neubau oder Erweiterungsbau der jeweilige Fertigstellungstermin. Es lohnt sich also, einen geplanten Verkauf eventuell über die genannte Frist hinauszuschieben. Das gilt allerdings nur, wenn die Immobilie von Privatpersonen gehalten wird. Bei Firmen gibt es keine Steuerfreiheit, auch nicht nach zehn Jahren.

Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gilt die Spekulationsfrist nicht – außer, die Immobilie wurde anfangs fremdvermietet. Sie müssen die Immobilie zwei Jahre selbst genutzt haben, damit Sie keine Einkommenssteuersteuer auf den Gewinn bezahlen müssen. Aber Vorsicht: Auch als Privatmann sollte man An- und Verkäufe nicht zu oft wiederholen. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien ge- und verkauft, kann es sein, dass die Finanzbehörde nicht mehr von einem privaten Geschäft, sondern von einem steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandel ausgeht.

Steuern werden für private Immobilienverkäufer im Jahr der Veräußerung fällig. Schalten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater ein. Nur er kann Sie in all Ihren individuellen Belangen beraten. 

01.12.2016 Artikel-ID: 7285