Welche steuerlichen Auswirkungen kann ein Immobilienverkauf haben?
Klare Regeln für Kapitalanlagen und selbstgenutzte Immobilien
Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gilt die Spekulationsfrist nicht – außer, die Immobilie wurde anfangs fremdvermietet. Sie müssen die Immobilie zwei Jahre selbst genutzt haben, damit Sie keine Einkommenssteuersteuer auf den Gewinn bezahlen müssen. Aber Vorsicht: Auch als Privatmann sollte man An- und Verkäufe nicht zu oft wiederholen. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien ge- und verkauft, kann es sein, dass die Finanzbehörde nicht mehr von einem privaten Geschäft, sondern von einem steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandel ausgeht.
Steuern werden für private Immobilienverkäufer im Jahr der Veräußerung fällig. Schalten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater ein. Nur er kann Sie in all Ihren individuellen Belangen beraten.