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Deutschland

Diese Förderungen stehen beim Immobilienkauf zur Verfügung

Diese Foerderungen Stehen Beim Immobilienkauf Zur Verfuegung

Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich auch mit möglichen staatlichen Fördermittel auseinandersetzen. 

Fördermittel der KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde bereits 1948 gegründet und erzielt pro Jahr ein Gesamtfördervolumen von rund EUR 80 Milliarden. Damit ist sie die weltweit größte nationale Förderbank, die ihre Schwerpunkte auf die Förderung beim Hauskauf, dem Neubau, der Sanierung und der Modernisierung gelegt hat. Bei den meisten Förderprogrammen spielen energieeffiziente Standards eine wichtige Rolle.

Die KfW-Bank vergibt bei den verschiedenen Förderungsprogrammen entweder direkt ausgezahlte Zuschüsse oder aber zinsgünstige Darlehen sowie Kredite mit Tilgungszuschüssen, um den Kauf der Immobilie oder einzelne Baumaßnahmen zu begleiten. Wer beim Erwerb einer Immobilie als Privatperson ein Förderprogramm der KfW-Bank in Anspruch nehmen möchte, sollte ein besonderes Augenmerk auf eine umweltbewusste Bauweise legen und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches durchführen. Diese werden entweder mit einem zinsgünstigen Darlehen oder sogar mit einem KfW-Zuschuss gefördert. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Meist sind Sollzinsbindungen bis zu 20 Jahre üblich, mit denen Sie sich die aktuell niedrige Zinsen langfristig sichern können
  • Eine mögliche tilgungsfreie Zeit zum Beginn der Laufzeit
  • Verschiedene Förderprogramme der KfW sind miteinander kombinierbar
  • KfW-Förderungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise bestimmte Standards der Energieeffizienz

Wer sich mit den verschiedenen Förderprogrammen der KfW-Bank auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass diese eine Vielzahl an Programmen bietet, die an Privatpersonen vergeben werden. Dem Bereich der energieeffizienten Maßnahmen lassen sich die Programme KfW 151/152, KfW 153, KfW 167, KfW 430, 431 und 433 zuordnen. Weitere Programme zur Förderung des Wohnungsbaus, bei denen die Energieeffizienz nicht im Mittelpunkt steht, sind KfW 124/134, KfW 159, KfW 270, 424 und 455.

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Für die Antragstellung einer KfW-Förderung gibt es zwei Wege - je nachdem ob Sie ein Darlehen oder einen Tilgungszuschuss beantragen möchten. Im ersten Schritt sollten Sie sich mit den verschiedenen Förderprogrammen genau auseinandersetzen und alle notwendigen Informationen zusammentragen, um zu prüfen, welches KfW-Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt. Dafür schauen Sie bestenfalls auf die Website der KfW-Bank, die in einem Produktfinder ausführlich über alle passenden Förderkredite für Ihr Bauvorhaben oder für Ihren Hauskauf informiert. Außerdem sollten Sie einen Energieeffizienz-Berater aufsuchen und sich beraten lassen. Dieser erstellt eine gründliche Analyse zum energetischen Zustand des betreffenden Gebäudes und bespricht mit Ihnen ein sinnvolles Maßnahmen-Konzept, um anschließend den Sanierungsumfang festzulegen. Nun können Sie bei Ihrer Hausbank einen Antrag zur KfW-Förderung stellen.

Fördergelder der Länder

Während die KfW-Bank bundesweite Fördergelder anbietet, gibt es gleichermaßen auch regionale Institutionen der Bundesländer, die zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse zur Eigenheimförderung gewähren. Auch wenn die entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung variieren, kann man grundsätzlich sagen, dass sowohl Einkommensgrenzen als auch die Anzahl und das Alter der Kinder ausschlaggebend für eine Bewilligung sind, da die Familienförderung beim Hauskauf einen zentralen Punkt aller Förderbanken darstellt - Neben Programmen zur Förderung der Haussanierung und Förderung für erneuerbare Energien. Welche Banken für die jeweiligen Förderprogramme zuständig sind, haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet:

  • Baden-Württemberg: L-Bank
  • Bayern: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
  • Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Brandenbrug: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Bremen: Bremer Aufbau Bank (BAB)
  • Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Hessen: WIBank 
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen: NBank des Landes Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen: NRW Bank
  • Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • Saarland: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
  • Sachsen: Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH)
  • Thüringen: Thüringer Aufbaubank

Wohn-Riester-Rente

Wer zuerst das Wort Riester-Rente liest, assoziiert damit meist eine Option zur Altersvorsorge, die vom Staat bezuschusst wird. Doch die sogenannte Wohn-Riester Förderung kann auch für den Hausbau oder Hauskauf genutzt werden. 

Damit der Staat den Zuschuss bewilligt, muss monatlich ein bestimmter Betrag in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Das mit der Rieste-Rente erwirtschaftete Geld kann je nach Bedarf für verschiedene Zwecke des Immobilienkaufs genutzt werden. Wer das Vorhaben avisiert in einigen Jahren eine Immobilie zu erwerben, kann die Wohn-Riester-Förderung in einen Bausparvertrag einzahlen. Wer bereits ein Darlehen aufgenommen hat, besitzt die Option die Riester-Summe zur Tilgung zu verwenden, um damit sowohl ein Baudarlehen als auch einen Modernisierungskredit so günstiger abbezahlen zu können. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass das Wohn-Riester im Nachgang besteuert wird. Dies bedeutet, dass während der Einzahlungsphase Zulagen vom Staat erhalten werden, der geförderte Geldbetrag jedoch ab dem Renteneintritt zu versteuern ist. Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:

  • Bauherren und Käufer, die ihre Immobilie selbst bewohnen
  • Kreditnehmer, die mindestens 4 % des Bruttoeinkommens für die Tilgung des Baudarlehens einsetzen