KfW-Förderung für energetische Sanierungen
Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit ist auch im Immobiliensektor angekommen. Mittlerweile wird angenommen, dass 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland im Gebäudesektor entstehen - rund 85 Prozent davon für Heizung und Warmwasser, 15 Prozent für Strom. Um diese zu reduzieren, kamen bereits strengere Vorschriften aus Berlin. Je nach Ausgang der anstehenden Wahlen und Abschneiden der Grünen, werden diese höchstwahrscheinlich nochmal verschärft.
Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Eigentümern
Das Problem: Private Vermieter und Hauseigentümer gehen dem Thema meist aus dem Weg. Doch auch wenn die neuen Auflagen zusätzliche Kosten für Immobilienbesitzer bedeuten, gibt es auch erhebliche Fördermaßnahmen. Die Förderprogramme der Bundesregierung wurden in diesem Zusammenhang überarbeitet und aufgestockt.
So gilt seit Anfang des Jahres das Bundesförderprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG). Diese löst die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ab. Weitere Neuerungen sind im vergangenen Juli in Kraft getreten.
Welche Änderungen gab es?
Eine Änderung dürfte Immobilienbesitzer besonders freuen, denn die maximalen Förderbeträge der neuen Programme sind nun höher: Käufer oder Bauherren erhalten für energieeffiziente Immobilien bis zu EUR 37.500,- pro Wohneinheit - eine Erhöhung um EUR 7.500,-. Energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien fördert der Staat inzwischen mit bis zu EUR 75.000,- pro Wohneinheit (eine Erhöhung um EUR 27.000,-). Zinsgünstige Darlehen gibt es bis zu EUR 150.000,- statt bisher EUR 120.000,-.
Die Bundesregierung möchte durch die hohen Zuschüsse für energetische Sanierungen einen Anreiz für viele Eigentümer schaffen, ihre Bestandsimmobilie energetisch auf das Niveau eines Neubaus zu bringen - aus ökologischen Gründen und um langfristig Energiekosten zu sparen.
Wer eine Förderung beantragen möchte, muss das Effizienzhausniveau der Immobilie nach Abschluss der Maßnahmen kennen. Dies ist die Grundlage für die entsprechenden Zuschüsse. Kurz kann festgehalten werden: Je niedriger der Wert, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Fördermittel erhalten die Eigentümer.
Als Grundlage dient dafür das KfW-Effizienzhaus "KfW-100". Demnach benötigt ein Effizienzhaus 70 nur 70 Prozent des Energiebedarfs eines KfW-100 und wird daher stärker gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude spricht damit ein breiteres Publikum an, da die neuen Programme höhere Energiestandards unterstützen und auch kleinere Einzelmaßnahmen förderfähig sind. Ein weiterer Vorteil sind die vielen Maßnahmen, die sich ergänzen und miteinander kombiniert werden können.